Die Generalitat will die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um die Ausgangssperre auch nach Ablauf des Alarmzustands weiter aufrecht erhalten zu können.

SPANIEN / KATALONIEN / EUROPA PRESS. Der in ganz Spanien bis 9. Mai geltende Alarmzustand wird voraussichtlich nicht verlängert. Daher benötigt Kataloniens Regionalregierung eine rechtliche Grundlage, um bei Bedarf eine Ausgangssperre oder andere Maßnahmen anordnen zu können. Aus diesem Grund arbeitet die Generalitat bereits an den möglichen Gesetzesänderungen.


Die Lösung wäre eine Modifizierung des Gesetzes der öffentlichen Gesundheit. Ein dementsprechendes Dekret könnte am kommenden Dienstag genehmigt werden. Die unter dieses Dekret fallenden Maßnahmen müssten aber vom Obersten Gerichtshof Kataloniens (TSJC) bestätigen werden. Das Ziel ist, den Änderungsantrag am kommenden Dienstag zu genehmigen, während der letzten Regierungssitzung vor Ablauf des Alarmzustands. 

Benötigte Befugnisse

Derzeit hat die Generalitat die Befugnis, territoriale Beschränkungen vorzunehmen, sofern es die Situation der Gesundheitskrise in der autonomen Region erfordert. Auf diese Weise konnten die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf kommunaler und regionaler Ebene angeordnet werden.

Von nun an braucht die katalanische Regierung jedoch auch die rechtlichen Mittel, um Beschränkungen wie die nächtliche Ausgangssperre ohne Alarmzustand bestimmen zu können.

Meritxell Budó
Meritxell Budó, die amtierende Regierungssprecherin (Foto: Agència Catalana de Notícies)

Die amtierende Regierungssprecherin, Meritxell Budó, sagte dazu: “Die Generalitat sucht bereits nach Möglichkeiten, die uns den rechtlichen Rahmen für solche Maßnahmen bieten. Wenn es die Situation der Pandemie erfordert, müssen wir in der Lage sein, notwendige Maßnahme wie eine beispielsweise die nächtliche Ausgangssperre festzulegen.” Im Hinblick auf die Regierungssitzung fügte sie hinzu: „Es muss möglich sein, eine Ausgangssperre ohne Alarmzustand anordnen und Entscheidungen ohne Zustimmung der Gerichte treffen zu können.”

Autonome Regionen beunruhigt

Mehrere Autonomien, einschließlich Katalonien, sind über das Ende des Alarmzustands am 9. Mai beunruhigt. Sie fordern einen Rechtsrahmen für die Anwendung von Beschränkungen für den Fall, dass sich die Gesundheitssituation verschlechtert.

Die Gesundheitsministerin hat dem Kongress erklärt, dass die Strategie zur Eindämmung des Virus dieselbe sein wird. Sie versichert, dass gemäß der Verfassung, alle Möglichkeiten erhalten bleiben. Ohne Angabe von Details sagte Darias, dass „bei Bedarf neue Richtlinien geschaffen werden, um das Coronavirus einzudämmen.“

Calvo gegen Verlängerung des Alarmzustands

Die Vizepräsidentin der spanischen Regierung, Carmen Calvo, hat an diesem Donnerstag erneut dafür ausgesprochen, den Alarmzustand nicht zu verlängern.

Calvo hat argumentiert, dass “es nicht auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann”. “Wir haben mit dem Interterritorialen Gesundheitsrat und den Kompetenzen der Autonomien ausreichende Möglichkeiten, um die Pandemie zu bewältigen.


Um unsere Webseite und damit auch den Service für unsere Lesern weiter verbessern zu können, sind wir auf etwas Hilfe angewiesen. Über eine kleine Unterstützung unserer journalistischen Arbeit würden wir uns daher sehr freuen: