Mit den motorisierten “Tretrollern” darf man nicht auf dem Gehweg und nicht schneller als 25 km/h fahren. Die neuen Regeln der E-Scooter treten mit Jahresbeginn in Kraft.
Ab heute darf man mit den Elektrorollern nicht mehr auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren oder 25 km/h nicht überschreiten. Ebenso müssen sich die Benutzer, genauso wie mit anderen Fahrzeugen, an die Verkehrsregeln halten. Die neuen Vorschriften für die Nutzung von Fahrzeugen der persönlichen Mobilität (VMP), gelten hauptsächlich für E-Roller und Segways. Endgültig in Kraft getreten sind sie mit Beginn des Jahres. Bereits vor einigen Wochen hat man sie im BOE, den dem offiziellen Amtsblatt der Regierung, veröffentlicht.
Ab diesem Samstag gilt jeder, der mit einem E-Scooter fährt, als Verkehrsteilnehmer und muss die dementsprechenden Vorschriften einhalten. Somit können Nutzer solcher Fahrzeuge sogar einem Alkoholtest unterzogen werden. Es bleibt jedoch weiter offen, ob für diese Fahrzeuge (VMPs) eine Pflichtversicherung erforderlich sein wird oder nicht. Nun liegt es an den Rathäusern die Straßen der Orte und Gemeinden, an neue Verkehrsteilnehmer anzupassen. Dazu gehört auch, dementsprechende Parkzonen einzurichten.
Einhaltung von Vorschriften und Sanktionen
Die örtlichen Behörden werden für die Überwachung und Kontrolle verantwortlich sein. In ihre Zuständigkeit fällt auch die Entscheidung über Höhe und Anwendung von Bußgeldern, wie der Leiter des Verkehrsamtes DGT mitteilte.
Die neuen Regeln der E-Scooter sind Teil eines Reform-Pakets, das von der spanischen Regierung am 10. November verabschiedet wurde. Dieses neue Modell hat zum Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Zahl der Todesfälle und Verkehrsunfälle mit schweren Verletzungen sollen damit in den nächsten 10 Jahren um 50% verringert werden.
In diesem Sinne nahm Pere Navarro auch den nächsten Schritt voraus. „Basierend auf den gesammelten Erfahrungen werden wir mit den Gemeinden auch darüber beraten, ob eine Versicherung zur Pflicht wird.“
Geschwindigkeitsregelung in Städten
Die endgültige Regelung zur Geschwindigkeit in Städten muss jedoch bis zum 12. Mai warten. Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Spuren soll das Limit 50 Kilometer pro Stunde betragen. Auf Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung soll man maximal 30 km/h und in einspurigen Einbahnstraßen höchstens 20 km/h fahren dürfen.
Im offiziellen Amtsblatt der spanischen Regierung BOE ist auch diese schon veröffentlicht worden. Der Innenminister wollte jedoch den einzelnen Gemeinden Zeit geben, um Beschilderung und Signale des Straßenverkehrs an die Veränderungen anpassen.