Neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland

Foto: Andreas Haas

Das Coronavirus ist weiter präsent, vor allem neue Varianten. Die Bundesregierung hat daraufhin eine neue Corona-Einreiseverordnung in Deutschland verabschiedet.

DEUTSCHLAND, EUROPA PRESS. Von nun an gibt es eine bundesweit einheitlich Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht und sogar ein Beförderungsverbot für Einreisende aus Virusvariantengebieten. Geregelt wurde diesbezüglich auch die Altersgrenze. So müssen alle Personen ab 12 Jahren bei Einreise grundsätzlich über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis verfügen. Wie die neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland besagt, sind bei Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten.

Diese generelle Nachweispflicht gilt, so die Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit weiter, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels.

Darüber hinaus ist der Webseite der Behörde eine Änderung bezüglich der Einreise aus Virusvariantengebieten zu entnehmen. Wie es dort heißt, „gilt – „vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Was genau ändert sich durch die neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland?

In der neuen Version der Einreiseregeln entfällt die Einstufung als „normales“ Risikogebiet. Ab dem 1. August 2021 wird nur noch zwischen zwei Kategorien unterschieden: den Hochrisikogebiete und den Virusvariantengebiete.

Quarantäne

Auch die sogenannte Absonderungspflicht hat nun bundesweit eine einheitliche Regelung.

Diese wird zur Pflicht, wenn man sich vor Einreise in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Nach Ankunft muss man sich direkt nach Hause – oder in die Beherbergung am Zielort – begeben und absondern. Der Quarantänezeitraum beträgt bei Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochrisikogebiet zehn Tage. Für die Personen, die sich zuvor in einem Virusvariantengebiet aufhielten, vierzehn Tage.

Neue Coronavirus-Einreiseregeln in Deutschland ab 1. August (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

(Die Übersicht kann man auch von der Webseite des Ministeriums downloaden.)

Die Quarantäne kann mit einem Genesungs-, Impf- oder ein negativen Testnachweis vorzeitig beendet werden. Sie kann. Sie endet dann mit dem Zeitpunkt der Übermittlung eines solchen Nachweises über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de. Schickt man diesen schon vor der Ankunft in Deutschland, ist die Quarantäne gar nicht erst erforderlich.

Bei Einreichung eines Testnachweises darf dieser frühestens fünf Tage nach der Einreise durchgeführt worden sein. Kinder unter 12 Jahren können die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch verlassen.

Die 14tägige Quarantäne nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten ändert sich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft wird.

Die Regelungen zur Absonderung gelten vorerst bis zum 30. September 2021. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld drohen! Weitere Informationen zur Absonderungspflicht und deren Ausnahmen sind in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne zu finden. 

Benötigter Nachweis 

Im Falle von Flugreisen muss dem Beförderer der Nachweis schon vor Abreise vorlegen. Bei Einreise auf dem Land- oder dem Wasserweg kann der Nachweis durch die Bundespolizei oder die jeweils zuständige Behörde kontrolliert werden.

Wer nach dem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet in die Bundesrepublik einreist, muss dem Beförderer ein negativer Testnachweis vorgelegt werden. In solchen Fällen reicht ein Impf- oder Genesungsnachweis nicht aus. Auch dieser kann, unabhängig vom Beförderungsmittel, bei Kontrolle durch die Bundespolizei verlangt werden.

Mit dem sogenannten Covid19-Reisepass ist die Bewegung innerhalb Europas deutlich einfach. Das digitale Zertifikat, ermöglicht, entweder eine vollständige Impfung, eine Genesung vom Coronavirus bzw. ein negatives Testergebnis nachzuweisen.

Auf der Webseite des Robert Koch-Instituts steht eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete zur Verfügung, die wöchentlich aktualisiert wird.


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