Derzeit gibt es viele Zweifel, ob man Barcelona bzw. die autonome Region Katalonien als Urlauber besuchen darf. Tourismus ist kein triftiger Grund um einzureisen, das gilt sowohl für andere Regionen, als auch für das Ausland.
SPANIEN, KATALONIEN / REDAKTION. Aufgrund der andauernden Pandemie hat sich, wie die meisten der anderen autonomen Regionen Spaniens, auch Katalonien dazu entschlossen, seine Grenzen zu schließen. Sowohl die Aus- als auch die Einreise ist somit nur in bestimmten Ausnahmen gestattet.
Die Landesgrenzen Spaniens sind nicht geschlossen, dies ich richtig. Doch darf man von Deutschland, aus Österreich oder der Schweiz beispielsweise nach Barcelona oder in den Urlaub in andere Regionen reisen? Welche sind die „triftigen Gründe“, die seitens der Regierungen der verschiedenen autonomen Regionen im Ausnahmefall eine Einreise gestatten?
Tourismus ist kein triftiger Grund
Unsere Redaktion hat bei den verantwortlichen Stellen nachgefragt, um genaue Informationen zu erhalten.
Alle Ausnahmefälle sind auf der Webseite der Generalitat ausführlich aufgelistet. Dazu zählen unter anderem Fälle wie die Ausübung des Berufs, OP- bzw. Gerichts- oder auch Notartermine. Ebenfalls gelten politische Aktivitäten, wie beispielsweise von Diplomaten als triftiger Grund für die Einreise. In jedem Fall muss der jeweilige Grund nachgewiesen werden. Der Besuch von Familie, Angehörigen, Freunden oder aber auch der Urlaub gilt nicht als wichtiger Ausnahmefall.
Auch das deutsche Generalkonsulat in Barcelona teilte mit, dass Familienbesuche nicht zu den genehmigten Ausnahmen gehören. Ebenfalls schloss man sich den Aussagen der Behörden an, dass Tourismus definitiv kein triftiger Grund ist.
Generalitat hat keine Kompetenz
Die spanische Regierung hat seine Landesgrenze nicht vollständig geschlossen, wodurch es durchaus möglich ist, einzureisen. Die Regionalregierung Kataloniens hat keine Kompetenz, die Grenze, zum Beispiel nach Frankreich zu schließen. Somit scheint es, dass einer Reise nach Barcelona oder einen anderen Ort der Region nichts im Wege steht. „Doch genau im Moment der Einreise ergibt sich das Problem“, erklärte uns ein Mitarbeiter der Generalitat. Sowohl die Flughäfen, als auch die Grenzübergänge zu Lande oder zu Wasser fallen unter die Kontrolle des spanischen Staates. Doch sobald man diesen verlässt bzw. überquert, betritt man das Territorium der jeweiligen autonomen Region, dessen Regeln in diesem Moment in Kraft treten.
Formulare
Wer sich aus einem der Ausnahmefälle auf die Reise macht, sollte daher das sogenannte Zertifikat der Eigenverantwortlichkeit bereits ausgefüllt bei sich tragen. Dies ist sowohl in Papierform aber auch digital möglich. In unserem Artikel haben wir die unterschiedlichen Formulare einmal näher erläutert und den jeweiligen Link bereitgestellt.
Strikte Regeln während Ostern
Derzeit stagniert die positive Tendenz der Pandemieentwicklung wieder. Die Belegung der Intensivstationen wird zwar geringer, doch die Anzahl neuer Infektionen erhöhte sich in den vergangenen Tagen wieder leicht. Ein Grund für die katalanische Regierung, mit der erhofften Erweiterung der Öffnungszeiten der Gastronomie noch zu warten. Darüber hinaus haben sich alle Regionen Spaniens auf strikte Bestimmungen geeinigt, um unnötige Reisen während der Osterwoche zu vermeiden.
Stichproben
Trotz vereinzelt gegensätzlicher Stimmen, wird, wenn auch nur stichprobenartig, kontrolliert. Dies ist sowohl an der Grenze zu Frankreich, als auch an Flughäfen und Bahnhöfen der Fall. Sollte man also dennoch einreisen, liegt die Gefahr eines Bußgelds zumindest im Bereich des Möglichen. Dies gilt natürlich nicht nur für die nordostspanische Region Katalonien, sondern auch in alle anderen, die aktuell ähnliche Regelungen haben.
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