Aufgrund der vielfachen Fälle von Arbeitnehmern, die von zu Hause arbeiten müssen, forderten Gewerkschaften eine Regulierung von der spanischen Regierung. Nach langen Verhandlungen im Kabinett ist man nun zu einem Beschluss gekommen, der das Arbeiten von zu Hause regelt.
Nicht nur in Barcelona, sondern landesweit waren viele Angestellte während der vergangenen Monate gezwungen, ihren Arbeitsplatz nach Hause zu verlegen. In vielen Fällen wird das auch noch in der nächsten Zeit so bleiben. Einige Firmen planen sogar – zumindest für einen Teil des Personals – das Arbeiten von zu Hause für immer einzuführen.
Im Fall des in Barcelona ansässigen Call-Centers CPM ist das schon eine ganze Weile der Fall. Andere Firmen, wie zum Beispiel AVIS, die ihre Büroräume im World Trade Center haben, planten in diese Richtung bereits vor der Gesundheitskrise. Langfristig wird dieses Modell wohl für viele Arbeitgeber immer interessanter werden.
Der ‚Lock down‘ aufgrund der Covid19-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass für das Arbeiten von zu Hause besondere Richtlinien geschaffen werden mussten. Die Gewerkschaften forderten dies schon nach kurzer Zeit, doch erst im Sommer stand es auf der Agenda der Regierung. Es wurde monatelang verhandelt, bis es zu einer Einigung kam, um eine rechtliche Grundlage für das „teletreball“ / „teletrabajo“ zu schaffen.
Was beinhaltet das Gesetz?
Der Regelung schreibt vor, dass das Arbeiten von zu Hause sowohl freiwillig sein muss, sowie umkehrbar. Die Firma muss außerdem Kosten für Möbel und auch Geräte übernehmen, wie ein Regierungssprecher mitteilte. Es sagt ebenfalls aus, dass Beschäftigte in Heimarbeit den Kollegen, die im Büro arbeiten nicht benachteiligt sein dürfen. Dies gilt bezüglich Gehalt, Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen.
Die neue Verordnung gilt, wenn mindestens 30% der Tätigkeit, also 2 Tage in der Woche, außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes ausgeführt werden. Die Arbeitszeiten müssen explizit geregelt und die Angestellten in Heimarbeit sind nicht verpflichtet, ständig verfügbar zu sein.
Der Arbeitgeber seinerseits, hat das Recht die Arbeitsleistung und -zeit des Angestellten bei der Arbeit von zu Hause zu kontrollieren.
Sind Kündigungen möglich?
Angestellte, die nicht mit dem Arbeiten von zu Hause einverstanden ist, dürfen weder entlassen oder in anderer Form benachteiligt werden. „Auch die Konditionen eines bestehenden Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitsnehmers zu verändern, ist nicht zulässig“, besagt das Gesetz.
Welche Arbeitsverhältnisse betrifft es?
In neuen Arbeitsverträgen muss das Arbeiten von zu Hause in jedem Fall geregelt sein. Aktuell haben bereits viele Arbeitgeber mit ihren Angestellte Vereinbarungen zum das Arbeiten von zu Hause. Diese sind von dem neuen Gesetz vorübergehend nicht betroffen.
Wenn für schon getroffene Vereinbarungen kein Zeitraum festgelegt wurden, greift die neue Verordnung im September 2021 (ein Jahr nach Inkrafttreten). Sollten beide Parteien eine Laufzeit dafür vereinbart haben, die darüber hinausgeht, gilt das neue Gesetz in maximal drei Jahren.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Voraussichtlich nächsten Donnerstag, den 1. Oktober, jedoch spätestens innerhalb von 20 Tagen im BOE (offizielle Mitteilungen des Staates) veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Frist soll den Firmen die Möglichkeit geben, sich an die neue Regelung anzupassen.