Ob Hund, Katze oder sonstige Tiere. Wer sich zu Hause Haustiere hält, muss dabei bestimmte Dinge beachten.
Haustierbesitzer in Barcelona sollten wissen, dass es derzeit obligatorisch ist, diese in einer Volkszählung von Haustieren, dem so genannten „Volkszählungsregister für Haustiere und Wildtiere in Gefangenschaft“, zu registrieren. Dies gilt für Hunde und Katzen, aber auch für Frettchen und wilde Tiere. Für andere Tiere ist es optional.
Menschen, die einen Hund aufgrund einer Sehbehinderung haben, müssen die erforderliche Gebühr nicht zahlen, was aber anhand von Unterlagen belegt werden muss. Auch Inhaber der „rosa Karte“ (freier und ermäßigter Satz), d.h. Rentner und Menschen mit Behinderungen von mindestens 33%, zahlen keine Gebühr.
Lizenz für gefährliche Hunde
Bei Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, ist auch eine Genehmigung für den Besitz dieser Hunde erforderlich. Diese muss alle 5 Jahre erneuert werden (erster Antrag und Verlängerung dauern in der Regel 3 Monate, wenn er sich bereits in Besitz befindet.
Derzeit betragen die Lizenzkosten ca. 60 Euro. Es gibt verschiedene Rassen und Bedingungen, unter denen die Tiere als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Alle Details hierzu finden Sie in den „Informationen zur Lizenz für den Besitz potenziell gefährlicher Hunde“ auf der Website der Stadt Barcelona.
Warum ist Registrierung wichtig
Bei Verlust oder Diebstahl wird das Verfahren vereinfacht, das Tier dem Besitzer wiederzugeben. Die Rückgabe des verlorenen Tieres kann direkt von der Person erfolgen, die es gefunden hat. Ein Tierheim kann sofort mit den Besitzern der verlorenen und identifizierten Tiere Kontakt aufnehmen. All dies ist in der Haustierbesitzverordnung von Barcelona geregelt.
Diese Verordnung regelt, abgesehen von dem zuvor Erwähnten, weitere Fragen. Unter Anderem verpflichtet sie, die Tiere an der Leine zu führen, wie beispielsweise in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln Vorschrift ist. Allerdngs sollte dies nicht länger als 2 Stunden (bei Welpen 1 Stunde) sein. Außerdem dürfen Tiere nicht länger als 3 aufeinanderfolgende Tage und Hunde nicht länger als 12 Stunden allein zu Hause gelassen werden.