Auch wenn sich Spanien mitten in Europa befindet, unterscheiden sich die Merkmale des Arbeitsmarktes in einigen Punkten doch wesentlich von anderen Ländern. Zu diesem Thema gibt es hier einige Informationen, Tipps und Regelungen, die man kennen sollte.
Themen in diesem Artikel
- Arbeitsgenehmigung
- Arbeitssuche
- Kündigung
- Gehalt
- Arbeitszeiten
- Urlaub
- Arbeitsamt
Arbeitsgenehmigung
Als EU-Bürger ist keinerlei Bewilligung von Seiten des spanischen Staates notwendig, um einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, allerdings eine Registrierungsnummer, die sogenannte N.I.E. (eine Registrierungsnummer für in Spanien dauerhaft lebende EU-Ausländer. Die Informationen dazu findet ihr in dementsprechenden Artikel NI.E. beantragen.
Stellensuche
„German native speaker“, liesst man in unzähligen Stellenanzeigen und in der Tat ist der deutsche Muttersprachler zwar ziemlich begehrt, doch sollte man sich unbedingt über das in Spanien geringere Lohnniveau im Klaren sein. Des Englischen mächtig zu sein und dazu Spanische und/ oder Katalanisch-Kenntnisse zu besitzen, verschaffen auf jeden Fall einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt, da gerade in und um Barcelona viele Firma ansässig sind, die europäisch bzw. international agieren und dementsprechend Kunden in der ganzen Welt haben. Für alle Arbeitssuchenden haben wir eine Rubrik mit Job-Angeboten eingerichtet.
Gehalt
Meist wird dieses als Brutto-Jahresgehalt in den Stellenanzeigen angegeben. Doch wird die Anzahl der Jahresgehälter sehr unterschiedlich gehandhabt. Keinesfalls sind das als Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekannte 13. und 14. selbstverständlich. Dies sollte vor Vertragsabschliss unbedingt geklärt bzw. hinterfragt werden.
Oft wird ein recht geringes Grundgehalt bezahlt (Salario base). Den Rest der Vergütung besteht in vielen Fällen aus verschiedenen Boni wie zum Beispiel „Sprachen-Extra“.
Arbeitszeit
Laut spanischem Arbeitsrecht sind 39 Wochenarbeitsstunden üblich. Nacht- und Überstunden sowie Arbeit an Wochenende und Feiertagen werden extra vergütet. In vielen Position hat man mit dem deutschen Markt zu tun hat. Dabei kann es vorkommen, das man an spanischen Feiertagen arbeitet, da der spanische Feiertagskalender nicht mit dem Deutschen übereinstimmt. In solchen Fällen erhält der Arbeitnehmer meist einen Ausgleichstag für den gearbeiteten Feiertag. Die genaue Regelung hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab und wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
Urlaub
Für eine Vollzeit-Anstellung schreibt der Gesetzgeber in Spanien mindestens 30 (Kalender-)Urlaubstage vor. Tipp der Redaktion: Was Viele nicht wissen, im Falle einer Hochzeit hat das zukünftige Eheparr Recht auf 15 (Kalender-)Tage Extra-Urlaub. Dieser muss mindestens 1 Monat vorher beim Arbeitgeber beantragt werden.
Kündigung
Die (beiderseitige) Kündigungsfrist beträgt in Spanien 15 Tage. Dieses Kündigungsrecht hängt nicht von der Vertragsform ab und gilt sowohl für „Contracte indefinit“ (unbefristeter Vertrag), „Contracte temporal“ (befristeter Vertrag) als auch für die in Call-Center-Unternehmen gerne verwendeten „Obres i serveis“ (frei übersetzt: projektbezogen).
Arbeitsamt
Auch wenn man als Neuankömmling noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist es empfehlenswert, sich beim Arbeitsamt (Oficina de Treball) zumindest “arbeitssuchend” zu melden. Zum Einen werden oft interessante Kurse und kostenlose Informationsveranstaltungen angeboten, aber auch Weiterbildungen und Sprachkurse. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich der Zeit, in der man angestellt war und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Als grobe Regel: Nach einem Jahr hat man Anspruch auf 4 Monate Arbeitslosenunterstützung. Weitere Informationen gibt es beim jeweils zuständigen „Oficina de treball“.