Wie bereits verschiedene Quellen andeuteten, hat die katalanische Regierung heute entschieden, dass die aktuellen Anti-Covid19-Massnahmen weiterhin gelten. Damit bleiben während der nächsten 2 Wochen die bestehenden Einschränkungen bestehen und auch die nächtliche Ausgangssperre verlängert sich.
KATALONIEN / EUROPA PRESS: Die Generalitat folgt der Empfehlung der Zivilschutzorganisation und hat die Ausgangssperre verlängert. Dies wurde auf einer Pressekonferenz am Freitagabend bekanntgegeben, vor Beginn des zweiten Wochenendes, an denen zusätzlich eine Beschränkung der Mobilität gilt. Somit bleibt die aktuelle Regelung auch über den kommenden Montag hinaus bestehen.
Die aktuelle Verordnung ist bis zum Montag, den 9. Oktober gültig. Bevor es ins zweite Wochenende mit einer Bewegungseinschränkung geht, hat die Regierung die Entscheidung getroffen und die Ausgangssperre verlängert. Die Anti-Covid19-Massnahmen gelten dadurch vorerst 15 weitere Tage, bis zum 23. November. Am kommenden Montag wird sie in den offiziellen Mitteilungen der Generalitat, DOCG veröffentlicht.
Seit Tagen gab es in den sozialen Medien bereits Gerüchte darüber und auch der Verlauf der Pandemie deutete darauf hin.
Schon am Donnerstag (Barcelonalemany berichtete) wurde von der Gesundheitsministerin Alba Vergés darauf hingewiesen, dass es noch nicht möglich ist, die derzeit geltenden Beschränkungen zu reduzieren.
Nach wie vor ist die Zahl der täglich neuen, positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zu hoch. „Nur mit diesen Maßnahmen kann man die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie stoppen, bevor sie weiter eskaliert eindämmen“, sagte Vergés.
ProciCat, die regionale Zivilschutzorganisation hatte aufgrund der aktuellen Lage diese entscheidende Empfehlung ausgesprochen.
Maßnahmen bleiben in Kraft
Neben der Entscheidung, dass die Ausgangssperre verlängert wird, bleiben auch alle damit im Zusammenhang stehenden Einschränkungen bestehen. So gelten während der nächsten 15 Tage weiterhin die die Kapazitätsbeschränkung in Geschäften und Supermärkten.
Ebenfalls bleiben Bars, Restaurants, Schönheitssalons, Theatern, Kinos und Fitnessstudios geschlossen. Ausnahmen machen dabei nur gastronomische Betriebe, die Getränke und/ oder Speisen „ausser Haus“ anbieten.
Die Beschränkung der Mobilität auf den eigenen Wohnort gilt damit nicht nur an diesem, sondern auch an den darauffolgenden zwei Wochenenden. Auch die Ausnahmen, um beispielsweise die Stadt zu verlassen, bleiben bestehen.