Wer im Ausland lebt und nicht mehr in Deutschland gemeldet, steht nicht mehr im Wahlregister. Kann man seine Stimme bei der Bundestagswahl 2021 trotzdem abgeben?
Wer nach einem Auszug keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden. So sieht es das Meldegesetz in Deutschland vor. Wer dies beim Umzug ins Ausland nicht ordnungsgemäß befolgt, kann sich sogar einer Geldbuße gegenübersehen. Die endgültige Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland hat aber eine weitere Auswirkung. Sein Wahlrecht verliert man als Deutscher mit Wohnsitz im Ausland natürlich nicht. Doch steht man nicht mehr automatisch im Wahlregister.
Stimmabgabe beantragen
Wer sich also permanent und ohne Meldeadresse in Deutschland muss dies beantragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie (…) einen schriftlichen Antrag (…) stellen.
Der Bundeswahlleiter
„Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.“ So teilt es offiziell auch die Bundeswahlkommission auf ihrer Webseite mit.
Rechtzeitig beantragen
Allen Bürgern, die den Wunsch haben, bei der Bundestagswahlen 2021 ihre Stimme abzugeben, steht dafür ein Antragsformular zur Verfügung. Der „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ enthält darüber hinaus ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen.
Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verpflichtet ist, den Antrag persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Anschließend muss es der Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland im Original gesendet werden.
Die Frist des Beantragens auf Eintragung in das Wählerverzeichnis endet 21 Tage vor der Wahl. Die Bundestagswahl 2021 findet am 26.09. statt, somit muss der Antrag vor dem 5. September bei der zuständigen Gemeinde eingehen.
Manche Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik übernehmen die Beförderung dieser Wahlbriefe nach Deutschland, um den Ablauf zu beschleunigen.
Ob ein solcher Service angeboten wird, muss im Einzelfall bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden diese Informationen auch auf der jeweiligen Internetpräsenz veröffentlicht.
Alle Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 der im Ausland lebenden Deutschen gibt auch die Webseite des Bundeswahlleiters.