In den offiziellen Veröffentlichungen des Staates BOE erschienen die Maßnahmen, die nach Beendigung des Alarmzustands gelten werden.


Wenn am 21. Juni der Alarmzustand aufgehoben wird, fallen auch einige damit zusammenhängenden Regelungen weg. Dagegen läuft die stufenweise Deeskalation weiter, die das Land in vier Phasen zurück in die „neue“ Normalität führt.

In den offiziellen Ankündigungen des Staates BOE wurde nun bekanntgegeben, welche Maßnahmen nach Aufhebung des Alarmzustands gelten werden. So wird uns laut dem Dekret unter anderem die Maskenpflicht noch eine Weile im Alltag begleiten.

Tragen der Masken

Weiterhin obligatorisch wird Nutzung der Gesundheitsmasken, zum Beispiel in öffentlichen Einrichtungen oder Supermärkten sein. Dies gilt für alle Personen ab 6 Jahren und immer dann, wenn man den Sicherheitsabstand zu anderen Personen nicht garantiert werden kann. Es betrifft auch den Aufenthalt im Freien. Dort wird die Regelung wohl aber nicht ganz so strikt sein. 

Auch in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse, Bahnen, Taxis und Flugzeugen) sollen weiter Masken getragen werden. Von der Maßnahme ausgeschlossen sind lediglich Personen mit Atemwegsproblemen.

Strandbesucher in Barcelona (Foto: Archiv BarcelonAlemany.com)

Registrierung bei Reisen

Reiseunternehmen, die Tickets mit festen Plätzen anbieten, müssen von nun an Passagierlisten führen. Diese sollen mindestens 4 Wochen aufgehoben werden. Dadurch will man notfalls schneller den Kontakt zu möglichen Corona-Infizierten nachvollziehen können.

Gesundheitszentren

In sämtlichen medizinischen Einrichtungen gelten strikte Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle. Es muss garantiert sein, dass dem Personal stets genügend Schutzkleidung zur Verfügung steht. Ebenfalls soll sichergestellt werden, dass in jedem Moment ein PCR-Test zum Diagnostizieren möglicher Covid19-Fälle durchgeführt werden kann.

phasen der deeskalation

Auf der Arbeit

Arbeitsgeber müssen ihren Angestellten Möglichkeiten zum Händewaschen und vom Gesundheitsministerium zertifizierte Alkoholgels zur Verfügung stellen. Auch muss das Unternehmen dafür Sorge tragen, dass der Abstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den einzelnen Mitarbeitern eingehalten werden kann.

Bildungszentren

Bildungseichrichtungen müssen nach wie vor auf den Sicherheitsabstand zwischen den Schülern achten. Darüber hinaus werden auch hier strikte Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle vorgeschrieben. 

Weiterhin wird es Hygienekontrollen bei der Einreise von Personen aus dem Ausland geben.

Laut Regierung werden die Maßnahmen gelten, bis man sicher ist, die Gesundheitskrise vollständig überwunden zu haben oder ein wirksamer Impfstoff gefunden wird.

Die vollständige Veröffentlichung des Real Decreto-ley 21/2020, de 9 de junio kann man auf der Webseite des BOE nachlesen.