Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einigen sich mit der spanischen Regierung. Die ERTO-Regelung gilt weiter und hält für Hunderttausende die Möglichkeit der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz aufrecht.


Dieses Mal kam es nicht erst im letzten Moment zur Einigung und die Erweiterung der Ausnahmeregelung wurde bereits im BOE veröffentlicht. Die aktuelle Vereinbarung, die den temporär arbeitslosen Angestellten die Rückkehr an den Arbeitsplatz zusichert endet am 31.Januar. Besonders das Kündigungsrecht war, wie schon bei den vorherigen Verhandlungen, auch diesmal das am meisten diskutierte Thema. Arbeitgeberverbände forderten die Möglichkeit von Entlassungen innerhalb der ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit. 

Hundertausende Betroffene

Nach den neuesten Daten der Sozialversicherung befanden sich im Dezember noch immer 755.610 Arbeitnehmer in einer ERTO-Situation. Landesweit waren auf dem Höhepunkt der Pandemie mehr als 3,4 Millionen Arbeitnehmer. Mit Blick auf die Zukunft verleugnete Arbeitsministerin Yolanda Díaz bei der Bekanntgabe der erneuten Verlängerung des Abkommens nicht die größte Schwierigkeit:

Dabei bezog er sich auf die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt. “Wenn die Pandemie eines Tages überstanden ist, werden wir erneuerte und solvente Unternehmen brauchen. Niemand stellt dieses Tool in Frage, aber wir müssen uns der Herausforderung stellen, das produktive Gewerbe zu modernisieren.“

Verschiedene Formen

Seit der letzten Verlängerung, die im vergangenen September genehmigt wurde, haben Unternehmen die Möglichkeit, auf drei verschiedene Regelungen zurückzugreifen.

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Arbeitsministerin Yolanda Diaz (Foto: EFE)

Erstere ist ein ERTO aufgrund höherer Gewalt, die die am meisten geschützten Sektoren umfasst. In diesem Sinne hat die spanische Regierung der Liste der absolut geschützten Branchen drei weitere Sektoren hinzugefügt. Dies sind Campingplätze und Caravan-Parks, Vermietung von Navigationsmitteln und physische Wartungsarbeiten. 

Darüber hinaus die Umstände, durch die Unternehmen wegen der Pandemie-Einschränkungen ihre Aktivitäten nicht ausüben können bzw. gezwungen sind, die Tätigkeit einzuschränken bzw. zu schließen.

Schließlich die ERTO-Fälle die im Zusammenhang mit der durch die Krise rückläufiger Nachfrage stehen. 

Höhe der Zahlungen

Die ERTO-Regelung gilt weiter und sichert den Arbeitnehmern bis 31. Mai die Rückkehr in die Unternehmen. Darüber wird denjenigen, die seit mindestens sechs Monaten in einem ERTO tätig sind, weiterhin 70% des Basisgehalts gezahlt. Dagegen gibt es auf Seiten des Ministeriums für Arbeit immer noch Probleme bei der Verarbeitung der Daten vieler Betroffenen. Dadurch kommt es, fast ein Jahr nach Beginn der Pandemie nach wie vor zu verspäteten Zahlen an die Arbeitnehmer in ERTO-Situation.

Die katalanische Regierung hat ihrerseits nun ein weiteres Hilfspaket auf den Weg gebracht. Unterstützt werden dabei sowohl Mitarbeiter, als auch kleine Unternehmen und Selbstständige.