Vom Auswärtigen Amt der Bundesregierung wurde unter anderen Katalonien zum Risiko-Gebiet erklärt. Die Schweiz erhöhte ebenfalls die Vorsichtsmaßnahmen und auch Österreich nimmt Spanien auf die Liste der Länder und Gebiete auf, in denen es ein erhöhtes Risiko der Ansteckung mit Covid19 gibt. Wir haben die offiziellen Hinweise für Reisende für die drei Länder zusammengefasst.


Aktualisiert am 10.08.2020, (06:10 Uhr)

Präventiv-Maßnahmen auch in Österreich

Wie die zuständigen Behörden bereits vielen Auslands-Österreichern und auch Touristen mitteilte, werden ab dem heutigen Montag, 10. August, die Vorsichts-Maßnahmen verschärft. Nicht nur Katalonien, sondern das gesamte spanische Festland gelten offiziell als Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Wie das österreichische Gesundheitsministeriums bekanntgab, tritt eine ausserordentliche COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft. Laut dieser müssen Personen, die sich derzeit auf dem spanischen Festland aufhalten, bei ihrer Rückkehr nach Österreich einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorweisen. Weiterhin heißt es, dass der Test im Moment der Einreise nicht älter sein darf als 72 Stunden.

Sollte man einen solcher Test mit negativem Ergebnis nicht vorweisen können, muss man sich umgehend in Quarantäne begeben. Darüber hinaus muss innerhalb von 48 Stunden ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 nachgeholt werden.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Verpflichtung, einen negativen Test vorzulegen sind Personen, die von den Balearen (u.a. Ibiza, Mallorca, Menorca) und den Kanaren (u.a. Teneriffa, Gran Canaria, Fuerte Ventura, Lanzarote) einreisen.

Testmöglichkeiten werden am Flughafen in Wien angeboten, nähere Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Airports und auf: https://www.advantageaustria.org/sk/COVID-19_Testmoeglichkeiten_Oesterreich.pdf


Aktualisiert am 06.08.2020, (07:10 Uhr)

Für die Schweiz gilt:

Die Quarantänepflicht gilt In der Schweiz für Personen die aus Ländern und Gebieten einreisen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Diese Liste wurde nun von den Schweizer Behörden aktualisiert und beinhaltet auch Spanien.

Wer sich innerhalb der vergangenen 2 Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat und anschließend in die Schweiz einreist, muss sich in Quarantäne begeben. Dabei ist der Stand der Liste der Länder und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko im Moment der Einreise ausschlaggebend. Die Liste wird anhand der jeweiligen epidemiologischen Situation regelmäßig aktualisiert.

Ab 8. August gilt diese Regelung nach der Aktualisierung der Liste nun auch für Menschen, die sich während der letzten 14 Tage in Spanien aufgehalten haben. Die Dauer der obligatorischen Quarantäne wurde auf 10 Tage festgelegt.

Ausnahme

Von der Quarantänepflicht sind lediglich Personen ausgenommen, die sich als Transitpassagiere, nicht mehr als 24 Stunden in einem Land oder Gebiet aufgehalten haben, welches als Risikogebiet gilt.

Zu beachten ist, dass ein Covid19-Test mit negativem Ergebnis die Quarantänepflicht NICHT aufhebt. Auch die Dauer der Quarantäne kann damit nicht verkürzt werden. Die zuständigen Behörden argumentieren, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht ausschließt.

Nach der Einreise

  • Umgehendes Aufsuchen der Wohnadresse oder einer geeigneten ähnlichen Unterkunft.
  • Während 10 Tagen nach Einreise muss man sich ununterbrochen dort aufhalten. Die Ankunft muss ebenfalls nach spätestens 2 Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.

Wer den Anweisungen und der damit zusammenhängenden Quarantäne- oder Meldepflicht nicht nachkommt, kann basierend auf dem Epidemiengesetz mit einer Geldbuße von bis zu CHF 10 000 bestraft werden.

Die vollständige Liste der Länder und alle weiteren Informationen findet man auf der Webseite des Schweizer Gesundheitsamtes.


Aktualisiert am 31.07.2020, (17:10 Uhr)

Für Deutschland gilt:

Aktuell setzen die katalanischen Behörden alles daran, mit verschiedenen Maßnahmen, eine mögliche zweite Covid19-Welle zu verhindern. Auch einen „erneuten Alarmzustand mit Ausgangssperre will man der Bevölkerung nicht zumuten“, wie gestern eine Regierungssprecherin sagte. 

Die Zahlen der vereinzelt neu aufgetretenen Ausbrüche des Coronavirus zeigen seit wenigen Tage wieder eine positive Tendenz. Dennoch hatte die Bundesregierung bereits vor ein paar Tagen vorsorglich von Reisen nach Katalonien mit touristischem Charakter abgeraten.

Am heutigen Freitag hat das Robert Koch-Institut nun neben den Provinzen Aragón und Navarra auch die autonome Region Katalonien zum Risiko-Gebiet erklärt.

Vom Auswärtigen Amt gibt es hinsichtlich der Einreise nach Aufenthalt in Gegenden, die zum Gesundheitsrisiko-Gebiet erklärt wurden klare Richtlinien. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob man aus Katalonien oder einem anderen Land einreist. 

Die Umsetzung der Richtlinien kann allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Daher man sollte sich in jedem Fall vor Antritt der Reise bzw. der Rückkehr informieren, was genau zu tun ist.

Hinweise für Reisende: Laut der Mitteilung des Auswärtigen Amtes sind in jedem Fall die Quarantäne-Vorschriften zu beachten:

  • Ein Test ist (bisher) freiwillig, doch ab nächster Woche Pflicht
  • Man soll sich umgehend zu seinem Ziel bewegen
  • Es gilt eine 14-tägige Quarantäne
  • Das Gesundheitsamt soll kontaktiert werden

Ausnahmen gelten für Personen 

  • die Zwischenstopp in einem Risiko-Gebiet hatten oder 
  • mit einem negativen Ergebnis eines Covid19-Tests (dieser kann bei der Einreise oder am Zielort erfolgen)

Ausführliche Erklärungen zu den Regeln bei Einreise aus Ländern bzw. Regionen die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie als riskant eingestuft wurden, hat das Auswärtige Amt auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt. Ebenfalls gibt es dort eine vollständige Liste aller weltweit als Risiko-Gebiet geltenden Länder und Gebiete.


Nachdem das Robert Koch-Institut Katalonien, Aragón und Navarra am heute morgen als Risiko-Gebiet eingestuft hatte, reagierte die Bundesregierung. Es wurde eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen.

Ab morgen kann sich jede Person, die aus dem Ausland nach Deutschland einreist, innerhalb von 72 Stunden (beim Arzt oder Gesundheitsamt) kostenlos auf Covid19 testen lassen. Eine dementsprechende Anordnung wurde bereits von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterschrieben.

Ab der kommenden Woche wird es, über die freiwillige Tests hinaus, für alle Rückkehrer aus Risikogebieten Pflichttests geben. Diese sollen kostenlos zur Verfügung stehen.