Die Einschränkung der Mobilität wurde aufgehoben, die Öffnungszeiten der Gastronomie hingegen vorerst beibehalten. Wir haben alle aktuellen Maßnahmen im Überblick.

Wie Barcelonalemany bereits Ende letzter Woche berichtete, werden die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ab dem 26. April etwas flexibler. Die erwähnenswerteste Änderung ist sicherlich die Aufhebung der Mobilitätsbeschränkung. Auch im Handel gibt es Neuerungen. In Einkaufszentren wird es wieder Gastronomie geben und die Verkaufsflächen sind nicht weiter limitiert. Alle aktuellen Maßnahmen sind ausführlich auf der Seite der Generalitat aufgeführt. Wir haben die Wichtigsten zusammengefasst:


Mobilität 

Die Begrenzung der Bewegung auf den Landkreis des eigenen Wohnorts wird mit Wirkung des 26. Aprils aufgehoben. Diese uneingeschränkte Mobilität in ganz Katalonien gilt mindestens für die nächsten 7 Tage. 

In diesem Zusammenhang gibt es auch keine Begrenzung auf Personen des eigenen Haushalts bei Reisen innerhalb der autonomen Gemeinschaft mehr. 

Das Limit von maximal 6 Personen bei gesellschaftlichen Zusammenkünften bleibt dagegen in Kraft. Allerdings dürfen diese von nun an auch aus verschiedenen Haushalten sein. Nur zusammenlebende Personen können sich in größeren Gruppen treffen.

Die nächtliche Ausgangssperre von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens bleibt bestehen.

Ohne triftigen Grund ist es nicht erlaubt, Katalonien zu verlassen, da die Schließung der autonomen Gemeinschaft weiterhin gültig ist. Ausnahme ist hierbei die Mobilität zwischen Katalonien und Andorra. Dafür ist nach wie vor ein Zertifikat der Eigenverantwortlichkeit notwendig.

Gastronomie

Bars und Restaurants dürfen Gäste zwischen 7.30 und 17.00 Uhr bewirten. Außerhalb dieser Zeiten ist nur der Außer-Haus-Verkauf gestattet.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen dürfen allerdings gastronomische Betriebe in Einkaufszentren wieder öffnen.

Wie bisher dürfen an einem Tisch nur maximal 4 Personen sitzen mit der Ausnahme von Personen aus dem gleichen Haushalt.

Handel

Der Einzelhandel darf wieder unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen. Bisher war es auf 800 Quadratmeter begrenzt, bestehen bleibt aber die Kapazität von maximal 30%. Die maximal zulässigen Öffnungszeiten sind bis neun Uhr abends.

Sport / Freizeit

Fitness-Center dürfen nach Terminvereinbarung maximal 50% der Kapazität nutzen, sofern sie für ausreichende Belüftung sorgen.

In den Schwimmbädern beträgt die Kapazität weiterhin 50%.

Die Wiedereröffnung von Freizeit-Zentren und Spielplätzen ist mit einer maximalen Kapazität von 30% gestattet. Die Bars und Restaurants müssen jedoch geschlossen bleiben.

Alle Massnahmen ab 26.4., BarcelonAlemany.com
Weiterhin nur maximal 4 Personen an Tischen der Restaurants (Foto: ACN)

Bildung

Der Unterricht für Vorschule, Unter und Oberstufe findet weiterhin in den Bildungseinrichtungen statt.

Auch die Schüler ab der Abiturstufe können wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Bisher mussten sie einem sogenannten Hybridsystem folgen.

Universitäten können Präsenzkurse mit einer maximalen Kapazität von 30% durchführen. Jede Universität entscheidet dabei selbst, auf welche Art und Weise dies umgesetzt wird.

Kultur

Kulturellen Einrichtungen (Theater, Kino, Konzertsäle und Ausstellungshallen und dergleichen) dürfen maximal 50% der üblichen Kapazität nutzen. Dabei darf die Teilnehmerzahl im Freien 1.000 Personen nicht übersteigen. In geschlossenen Räumen muss darüber hinaus ausreichend gelüftet werden.

Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, sind maximal 500 Personen gestattet. Generell müssen dabei aber alle Teilnehmer sitzen.

Veranstaltungen jeglicher Art müssen um 22 Uhr enden. Ticket gelten als Nachweis, wenn man noch nach der Ausgangssperre auf dem Weg nach Hause ist.

Galas, Festivals und Preisverleihungen oder ähnlichen können stattfinden. Dabei gilt (wie für Museen, Kinos oder Theater) eine maximale Kapazität von 50%.

Öffentliche kulturelle Aktivitäten sind erlaubt. Diese müssen allerdings statisch sein, mit maximal 50% der Kapazität und ausgewiesenen Bereichen.


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