Der Ministerrat hat ein zweites Moratorium verabschiedet, das Betroffene der Corona-Krise helfen soll. Der Aufschub für Hypotheken und Kredite soll bis zu neun Monate möglich sein
SPANIEN / EUROPA PRESS: Am Dienstag hat der Ministerrat einen zweiten Aufschub für Hypotheken und Kredite verabschiedet. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten “sozialen Schutzschilds” gegen die Auswirkungen der von Covid-19 verursachten Wirtschaftskrise. Die Verordnung richtet sich hauptsächlich an Menschen, die aufgrund der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Einkommen erheblich gesunken sind.
Mit dem erneuten Moratorium soll „Personen in gefährdeter Situation und die am stärksten von der Pandemie betroffen Gruppen geholfen werden. Das teilte die Sprecherin der spanischen Regierung María Jesús Montero auf einer Pressekonferenz nach dem Treffen des Ministerrates mit.
Gefährdete Personen
Bei Hypotheken gelten Haushalte, bei denen die Zahlung von Hypotheken und Grundkosten mehr als 35% des Einkommens ausmacht, als gefährdet.
Im Falle von Krediten gelten die Regelung sowohl für arbeitslose Verbraucher als auch für Selbstständige mit einem Umsatzrückgang von mindestens 40%. Familien mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 1.613,53 Euro zählen ebenfalls zu den gefährdeten Gruppen.
Bereits im vergangenen Jahr verabschiedete die spanische Regierung ein erstes Moratorium, das von Juli bis Ende September galt. Mehr als 672.000 Familien hatten den dreimonatigen Aufschub beantragt.
Von insgesamt 261.329 Anträgen auf ein Moratorium von Hypotheken wurden rund 222.000 gewährt. Einen Aufschub von Verbraucherkrediten hatten 411.038 Menschen beantragt, von denen allerdings nur rund 363.176 angenommen wurden.
In diesem Zusammenhang hat die Banc d’Espanya die Daten für das vergangene Jahr veröffentlicht. Bis Ende 2020 haben spanischen Bankinstitute betroffenen Menschen Hypotheken- und Nicht-Hypotheken-Moratorien in Höhe von bis zu 1.379 Millionen Euro gewährt.
Bis zu 9 Monate
Der zweite Aufschub für Hypotheken und Kredite kann für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten in Anspruch genommen werden. Interesse Personen können diesen bis Ende März beantragen.
Parallel dazu wurde auch ein erneutes Moratorium für die Zahlung von Krediten im Tourismus- und Verkehrssektor genehmigt.
Darüber hinaus wurde das Coronavirus nun als Berufskrankheit für Angestellte im Gesundheits- und Sozialdienst anerkannt, wenn sie sich bei der Arbeit angesteckt hat. Die Gewerkschaften dieses Sektors hatten diese Änderung schon seit mehreren Monaten gefordert.