Ausgangssperre nur in einigen Gemeinden

Foto: ACN

Justiz lehnt Antrag der Generalitat ab. Statt in 148 Dörfern, wie gefordert, wird die Ausgangssperre nur in einigen Gemeinden um eine Woche verlängert.

Die Regierung forderte am Dienstag die erneute Verlängerung der nächtlichen Ausgehbeschränkung. In diesem Zusammenhang sollten auch die Kriterien geändert werden, aufgrund derer sie gilt. Der Plan war, sie auf eine Inzidenz von 125 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen zu senken. In der Woche zuvor lag die Grenze bei 250 Fällen pro 100.000. Diese Zahl wird von der Justiz als Schwellenwert für die Anwendung der Maßnahme beibehalten. Dadurch wird in der kommenden Woche die Ausgangssperre nur in einigen Gemeinden gelten.

Das oberste Gericht TSJC hat bei Verordnungen, die in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen, das letzte Wort. Die katalanische Regierung hatte nicht nur eine erneute Verlängerung der Maßnahme beantragt, sondern wollte diesbezüglich auch die Richtlinien ändern.

Dies ist das zweite Mal in Folge, dass die Exekutive eine Verschärfung der Fallgrenze forderte. Dies führte vor allem in kleinen Küstengemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern zu Kontroversen. Die prangerten eine Zunahme ihrer Bevölkerung und den Mangel an Ressourcen an, um nächtliche Treffen von Jugendlichen zu verhindern. Derzeit wird in Orten, in denen die Ausgangssperre nicht gilt, regelrechter „Party-Tourismus“ registriert.

Katalanische Hauptstadt ohne Ausgangssperre

Eine der Gemeinden, in denen die von der Generalitat vorgeschlagene Verlängerung der Massnahme nicht gelten wird, ist Barcelona. Auch die Provinzhauptstädte wie Girona oder Tarragona sind basierend auf den Kriterien, nicht mehr davon betroffen.

Coronavirus, Ausgangssperre, Katalonien
Die 19 Gemeinden, in denen die nächtliche Ausgangssperre gilt

Lediglich in 19 der 148 Ortschaften, in denen die Massnahme verlängert werden sollte, wirde diese in den nächsten 7 Tagen gelten. Diese sind: Alcarràs, Amposta, Arenys de Munt, Badia del Vallès, Balaguer, Banyoles, Calafell, Celrà, Cervelló, Gelida, Manlleu, Martorell und Montblanc. Ebenso gilt sie in Móra d’Ebre, Palafolls, Salt, Sant Feliu de Guíxols, Sarrià de Ter und Torroella de Montgrí.

Der katalanische Präsident äußerte sich ebenfalls zur Möglichkeit, einen Covid-Pass für bestimmte Dienstleistungen wie beispielsweise die Gastronomie, einzuführen. „Dies wird“, so Pere Aragonès, „derzeit nicht in Betracht gezogen.“ Gegenüber der Nachrichtenagentur ACN fügte er hinzu, dass „im Zusammenhang mit einer Pandemie derzeit nichts ausgeschlossen werden kann. Viele Entscheidungen hängen direkt mit der Entwicklung der Situation ab. In diesem Moment aber, steht diese umstrittene Maßnahme definitiv nicht auf unserer Agenda.“

Covid19-Pass für Bars und Restaurants

„Als viel wichtiger sehen wir in diesen Tagen, die Impfung unserer Bevölkerung. Seit mehreren Tagen besteht bereits für Personen zwischen 12 und 15 Jahren die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Durch die Urlaubszeit ist die tägliche Zahl der Personen, denen der Wirkstoff verabreicht wird, jedoch stark zurückgegangen“, so Aragonès weiter. Oberste Priorität ist es, so viele Bürgern wie möglich impfen. Außerdem wollen wir keine “übereilte Maßnahmen” treffen, die zudem sehr umstritten sind. Die Verwendung von Covid-Pässen im täglichen Leben wäre ein ziemlicher Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen.

Ausnahmen

Auch wenn die Ausgangssperre nur in einigen Gemeinden gilt, wer dort lebt, kann unter bestimmten Voraussetzung nachts das Haus verlassen. Welche sind die Ausnahmefälle, um sich zwischen 1 und 6 Uhr im Freien aufzuhalten? Und welches Dokument wird dafür benötigt?


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