Die neuen Maskenregeln

neue Maskenregeln

Die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen wird aufgehoben. Die neuen Maskenregeln gelten in Innenbereichen und wenn es nicht genug Abstand gibt.

Ab diesem Samstag besteht im Freien keine Pflicht mehr eine Maske zu tragen. In jedem Fall verlangen die neuen Maskenregeln aber, sie stets zur Verfügung zu haben. Vor allem wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist, muss sie weiterhin verwendet werden.

Im Freien, mit genügend Abstand oder im Beisein von Menschen mit denen man zusammenlebt. Dies sind die Fälle, in denen kein Mund-Nasen-Schutz mehr erforderlich sein wird. Dagegen bleibt das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin obligatorisch.

Dies wurde, wie Barcelonalemany berichtete, auf vom Interterritorialen Rat beschlossen, dem Vertreter der spanischen Regierung und der autonomen Gemeinschaften angehören.

Gesundheitsministerin Carolina Darias selbst teilte die Änderung mit, die den Abschnitt der Verordnung llei 2/2021 vom 29. März aufhebt. Diese beinhaltete die Vorschrift, auch im Freien eine Maske zu tragen, auch wenn ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Ein außerordentlicher Ministerrat hat die neuen Maskenregeln am Donnerstag endgültig verabschiedet.

Wann muss eine Maske getragen werden?

Trotz der Lockerung der Verwendung von Masken werden diese in bestimmten Fällen weiterhin obligatorisch sein:

  • Outdoor-Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern. Wenn das Publikum sitzt und ein Abstand von 1,5 Metern garantiert ist, muss keine Maske getragen werden.
  • in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • in Innenbereichen öffentlicher Einrichtungen wie beispielsweise Bibliotheken.
  • geschlossene Räume der öffentlichen Nutzung, wie Apotheken und Supermärkte.

Am Strand und im Freibad

Beim Strandbesuch muss man eine Maske tragen, solange der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Verwendung ist ebenfalls im Bereich der Umkleidekabinen und Toilette obligatorisch, beim Baden dagegen nicht. Das gleiche gilt in Schwimm- bzw. Freizeitbädern.

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In Supermärkten weiterhin vorgeschrieben (Foto: Europa Press)

Geldstrafen

Das Nichttragen von Masken an Orten und in Situationen, die es wie erklärt weiterhin vorschreiben, kann zu einer Geldstrafe führen. Die Bußgeldgrenze liegt bei 100 Euro, da es sich um eine „geringfügige Ordnungswidrigkeit“ handelt.

„Fortgeschrittene Impfungen erlauben Flexibilisierung” 

Spanische Gesundheitsministerin Carolina Darias

Auf der Pressekonferenz nach dem Interterritorialen Rat erklärte Darias, dass „alles darauf hindeutet, dass wir auf einem guten Weg sind.“

„Die Impfkampagne geht in einem sehr guten Rhythmus voran. Angesichts dieser Tatsache sind wir in der Lage, mit der Flexibilität bei der Maskenpflicht zu beginnen“, fügte Darias hinzu.

Die Inzidenz-Werte sind weiterhin niedrig, doch die Verantwortlichen mahnen dennoch zur Vorsicht. Vor allem bei jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren gibt es derzeit mehr Fälle als im Vergleich zu anderen Altersgruppen.

Regionen fordern Flexibilität

Ab dem 26. Juni wird die Maske auf der Straße nicht mehr obligatorisch sein. Vertreter verschiedener autonomer Gemeinschaften fordert jedoch mehr “Klarheit” für die neuen Maskenregeln. So wurde das spanische Gesundheitsministerium um eine „bestimmte Regulierung“ gebeten, um Änderungen abhängig von epidemiologischen und territorialen Gegebenheiten zu ermöglichen.

Stattdessen stimmen alle darin überein, dass das Tragen von Masken in Innenräumen und in Menschenmengen auch draußen weiterhin notwendig ist.


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