Vielleicht hatte man sich ein Beispiel am Berliner Flughafen genommen und dachte sich, was lange währt, wir gut. Mit Brandenburg, Berlin und einigen anderen haben sich erste Bundesländer auf Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland festgelegt.


DEUTSCHLAND / REUTERS: Die Muster-Verordnung zu Quarantäne-Maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus selbst lag schon länger in der Schublade. In Kraft treten sollte sie bereits mehrere Male, wurde dann aber erneut debattiert und wieder verschoben. Am Ende musste dann auch noch auf das vollständige Funktionieren der Webseite zur Einreiseanmeldung gewartet werden.


Außerdem heißt es in der Musterverordnung: Es gilt das Recht der jeweiligen Bundesländer. Sodass jedes Einzelne eine Verordnung verabschieden muss, welche die Umsetzung der Bestimmungen für die Einreise bestätigt.

„Eine grundsätzliche Verpflichtung, sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben.“ Dies gilt für Jeden, der sich innerhalb der letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat. So lautet die Einleitung der nun endlich funktionierenden Digitale Einreiseanmeldung der Bundesregierung.

Einreise, Deutschland, Coronavirus, Covid19, neue Vorschriften
Beim Fliegen ist Maske Pflicht, Passagiere beim Bording am Flughafen (Foto: Reuters)

Ab Montag dem 9.11. gilt:

Generell gilt laut dem Beschluss von Bund und Ländern, dass Einreisende aus Gebieten mit erhöhtem Covid19-Risiko mindestens fünf Tage in Quarantäne müssen. Erst dann kann diese durch ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests abbrechen. Berlin und Brandenburg lassen sogar weiterhin gültige negative Testergebnisse aus dem Ausland zu, zumindest wenn man nahe Verwandte besuchen möchte.

Schleswig-Holstein beschloss neue Regelungen am Freitag und liess sie bereits am Sonntagabend in Kraft treten. Unter anderem wird die Quarantäne für Reiserückkehrer statt 14 nur noch zehn Tage betragen. 

Ebenfalls haben die neuen Bestimmungen in Baden-Württemberg seit 8.11. Gültigkeit. Auch dort wurde die Zeit der obligatorischen Quarantäne reduziert. Der regionale Gesundheitsminister Manne Lucha sagte dazu allerdings: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch empfehlenswert. Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle im wahrsten Sinne des Wortes grenzüberschreitend zusammenhalten.“

Auch in Hessen hat man sich geeinigt und will die Regelung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sogar bis „vorausichtlich Samstag, den 31. Januar 2021“ gelten lassen. An diese müssen sich auch Personen halten, die nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet in einem anderen Bundeslande aufhielten. So teilt es die Landesregierung auf ihrer Webseite mit. 

In Niedersachsen gelten die neuen Bestimmungen für die Einreise ab 9.11. – die vollständige Fassung findet man unter diesem Link

Mit der insgesamt 11. Änderung der Infektionsschutzverordnung passte dann auch die Regierung in Berlin seine Regelungen der Muster-Quarantäneverordnung an. Obwohl dies bereits am 3.11. geschah, ist ein genauer Text dazu bisher nicht veröffentlicht worden.

Quarantäne auch in Brandenburg, wo ein PCR-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden darf. „Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss die Person einen weiteren Test machen lassen.“ Auf der Webseite der brandenburgischen Landesregierung  gibt es die vollständige Regelung (gültig ab 9.11. bis voraussichtlich 15.12.).

Im Wesentlichen hat Bayern mit seiner Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) die Vorgaben der Musterverordnung umgesetzt. „Darüber hinaus gibt es auch weiterhin eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger“, sagte die bayrische Gesundheitsministerin Melanie Huml.

Einreise, Deutschland, Coronavirus, Covid19, neue Vorschriften
Hinweise zu den Einreisebestimmungen an allen deutschen Flughäfen (Foto: Markus Benisch)

Die Regierung Thüringens hat bereits ebenfalls die Umsetzung der Bundesmusterverordnung beschlossen und die ab. 9. November geltenden Regelungen veröffentlicht. In Sachsen gilt dies seit Sonntagabend.

Auf Basis der Musterverordnung der Bundesregierung gelten ab heute auch in Rheinland-Pfalz die neuen Bestimmungen für die Einreise aus Risikogebieten.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat bisher ähnliches veröffentlicht.

Bei den restlichen Bundesländern wird die Entscheidung in den nächsten Tagen erwartet. Diese lagen bisher noch nicht vor, werden aber hier hinzufügt, sobald sie von den jeweiligen Ländern veröffentlicht wurden.


Risikogebiete – Robert-Koch-Institut aktualisiert regelmäßig


Ausnahmen

Ausnahmen gelten unter Anderem für Angestellte, die im Waren- und Gütertransport, Gesundheitswesen oder Personentransport tätig sind. Auch sind hochrangige Diplomaten, sowie Parlaments- und Regierungsvertreter von der Quarantäne befreit.

Kontrolle bei Einreise nach Deutschland

Die sogenannten Aussteigerkarten wurden bis jetzt vom Reiseunternehmen bzw. der Fluglinie kontrolliert und deren Daten weitergegeben. Dies soll mit der Änderung der Quarantänepflicht im November unter die Verantwortung der Bundespolizei fallen. Nun steht die digitale Einreiseregistrierung zur Verfügung, ähnlich dem in Spanien benötigten QR-Code.