Die Bestimmungen zur Einreise nach Spanien werden verschärft. So müssen Reisende, die aus einem Risikoland kommen, einen PCR-Test mit negativem Ergebnis bei sich führen.
SPANIEN / EUROPA PRESS: – Bei der Einreise nach Spanien aus einem Covid19-Risikoland wird ein PCR-Test erforderlich. Diese Akkreditierung kann jederzeit von der reisenden Person verlangt werden.
Diese Maßnahme tritt am 23. November in Kraft und ergänzt die bisher durchgeführt Gesundheitskontrollen wie Temperaturregelung und visuelle Kontrollen.
So wird der Inhalt des Einreise-Formulars, das bei der Einreise nach Spanien vorgelegt werden muss dementsprechend angepasst. Es wird die Frage enthalten, ob in den 72 Stunden vor der Ankunft ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde. Das Dokument über das Ergebnis muss in spanischer oder englischer Sprache verfasst sein.
Dieses kann man digitaler Form mit sich führen. Den dazu notwendigen QR-Code kann man auf www.spth.gob.es bzw. mit der App Spain Travel Health-SpTH generieren. Wer es in Papierform mit sich führt, muss bei der Kontrolle das Originaldokument vorlegen, welches das Ergebnis der Diagnose bestätigt.
Welches Land ist Risikogebiet
Aus welchen Ländern ist bei der Einreise nach Spanien ein negativer PCR-Test erforderlich?
Bei der Erstellung der Liste betroffener Länder innerhalb der europäischen Union werden die Kriterien der EU-Empfehlung 2020/1475 als Referenz genommen. Im Bezug auf Drittländer dient die Grundinzidenz als Basiswert. Dabei richtet man sich der Anzahl der innerhalb 14 Tagen positiv getesteten Personen pro 100.000 Einwohner.
Derzeit befinden sich sowohl Deutschland, als auch die Schweiz und Österreich auf der Liste. Sie wird alle 2 Wochen vom spanischen Gesundheitsministerium aktualisiert und kann online eingesehen werden.
Reisebüros, Fluggesellschaften und sonstige Reiseveranstalter müssen die Passagiere über die Verpflichtung informieren, mit einen PCR-Test mit negativem Ergebnis zu reisen.
Bei einer Einreise mit dem Auto ist laut den spanischen Gesundheitsbehörden solch ein Test keine Pflicht. Dies geht auch aus einem Fragenkatalog hervor, der von der Regierung veröffentlicht wurde.
Der spanische Gesundheitsminister betonte, dass die neue Maßnahme den Empfehlungen der Europäischen Kommission entsprechen. Diese soll die von den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich umgesetzten Gesundheitskontrollmodellen aneinander anpassen.
Vorsicht bei Nichtbeachtung
Wie in der dazu offiziellen Mitteilung des Staates BOE (veröffentlicht am 12.11.) ebenfalls geschrieben steht, sind Strafen bei Nichtbeachtung vorgesehen. Diese können zwischen 3000 und 60.000 EUR liegen. Die Höhe richtet sich nach der Gefährdung, die von einer Person ausgeht, die kein negatives PCR-Test-Ergebnis vorlegen kann.
Im Weiteren weist das Gesetzesblatt Num.298 ausdrücklich darauf hin, dass “als diagnostischer Test für SARS-CoV-2 nur ein PCR (RT-PCR für COVID-19) zugelassen ist. Es sind keine anderen Tests (wie beispielsweise Antikörper-Schnelltests oder Schnelltests zur Entdeckung von Antigenen gültig.