Die Maßnahme beinhaltet einige Ausnahmen und tritt ab nächster Woche in Kraft. Spanische Regierung beschloss eine Testpflicht an der Grenze zu Frankreich

SPANIEN, ACN. Der Sommer kommt näher und immer mehr Menschen haben Lust, in den Süden zu fahren. Das soll nicht verhindert, aber zumindest in Zeiten der Covid19-Pandemie so weit wie möglich kontrolliert werden. Bereits am gestrigen Samstag wurde die neue Maßnahme im BOE, dem offiziellen Amtsanzeiger der Regierung, veröffentlicht. Es wird eine Testpflicht an der Grenze zu Frankreich geben. „Die neue Vorschrift dient zur Gegenseitigkeit und Übereinstimmung mit dem Nachbarland“, hieß es diesbezüglich aus Madrid. Die französischen Behörden verlangen bereits seit 31. Januar einen Coronavirus-Test mit negativem Ergebnis von Reisenden, die mit dem Auto aus Spanien kommen.


Es gibt Ausnahmen

Die neue Maßnahme sieht allerdings auch einige Ausnahmen vor. So sind beispielsweise Bewohner der Grenzregion von der Testpflicht an der Grenze zu Frankreich ausgenommen. Das wird einen Radius von 30 Kilometern. Auch von LKW-Fahrern und sonstigen Transporteuren wird ein solcher Test nicht verlangt.

Bisher gilt die Regelung bereits für die Einreise nach Spanien auf dem Seeweg bzw. mit dem Flugzeug. Nun wird auch ein negatives Coronavirus-Testergebnis von Personen verlangt, die auf dem Landweg aus Richtung Frankreich einreisen. Zum Beispiel kann man dann nicht mehr von Perpinyà nach Figueres fahren, ohne einen PCR-Test bei sich zu führen, der ein negatives Resultat aufweist, da die beiden Orte mehr als 30 Kilometer auseinander liegen. Laut dem BOE wurde die Entscheidung zu der Maßnahme „in Übereinstimmung mit der Entwicklung der epidemiologischen Situation und in Abstimmung mit den französischen Behörden getroffen.

„Alle Personen älter als sechs Jahre, die aus Frankreich kommen und auf dem Landweg nach Spanien einreisen, müssen einen PCR-Test (RT-PCR), einen TMA-Test oder eine äquivalente Art von Test für SARS-CoV-2-basiert auf molekularen Techniken vorweisen.“

Auszig aus dem diesbezüglichen BOE

Ab wann?

In Kraft treten wird die Testpflicht an der Grenze zu Frankreich in der Nacht von Montag auf Dienstag, den 30. März. Diese Verordnung wird solange gelten, bis die spanischen Gesundheitsbehörden die Krise der Coronavirus-Pandemie für beendet erklärt. Die Regelung besagt ebenfalls, dass der Test maximal 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden muss.

Ebenfalls ab Dienstag ändern sich die Einreise-Bestimmungen in Deutschland. Dann gilt für Flugreisende die generelle Pflicht, ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorzuweisen. Alle Details dazu in unserem Bericht.


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