Deutsche Behörden stellen Pandemie-Zahlen auf Mallorca in Frage und denkt über ein Reiseverbot nach. Ab nächster Woche gibt es wohl wieder eine Testpflicht für Rückreisende

SPANIEN / DEUTSCHLAND, EUROPA PRESS. Die Bundesregierung dreht sich gerade im Kreis und glänzt mit allem Anderem als mit durchdachten Entscheidungen. Fernab jeglicher Logik lässt man deutsche Touristen in Massen in vollen Ferienfliegern auf die Baleareninsel reisen. Dagegen ist Urlaub im eigenen Land nicht möglich und Hotels von den Alpen bis zur Küste bleiben geschlossen.

Auf der Lieblingsinsel der Deutschen ist die Ankunft der Urlauber nach Monaten ohne Tourismus sicherlich mehr als willkommen. Doch auf dem Festland stieß die Tatsache auf Unmut, da man die meisten Regionen bis nach Ostern nicht verlassen darf.


Man ist sich dem Widerspruch im Klaren und das Kanzleramt bestätigte, dass die Möglichkeit geprüft werde, Auslandsreisen temporär vollständig zu untersagen. Bundeskanzlerin Merkel wies zwar in diesem Zusammenhang auf „mögliche verfassungsrechtliche Hürden“ hin, doch stellte auch ihren Standpunkt klar. „Man müsse alles daransetzen, dass sich ein Massentourismus wie auf die Balearen in der jetzigen Lage der Pandemie nicht wiederhole.“ Das soll die Kanzlerin laut einem Bericht des Spiegels in einer Konferenz mit den Ministerpräsidenten gesagt haben.

Testpflicht für Reiserückkehrer
Neue Regeln bei der Einreise nach Deutschland (Foto: ACN)

Fliegen nur mit Test

Ab wann und für welche Gebiete die Testpflicht für Rückreisende gelten würde, sorgte in diesen Tagen für viel Unklarheit. Ursprünglich sollte diese bereits seit Freitag in Kraft treten. Dies wurde dann auf Sonntag und letztendlich auf Dienstag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte die Verschiebungen mit benötigter Zeit für die Vorbereitung. 

“Die neue Vorschrift gilt unabhängig von der Corona-Lage in dem Land, aus dem jemand nach Deutschland fliegt.”

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Ab dem 30. März 2021, 00.00 Uhr müssen Passagiere ab 6 Jahren einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Das gilt sowohl auf Flügen aus Risiko- als auch Nichtrisikogebieten nach Deutschland, wie die Bundesregierung nun beschlossen hat. Die Kosten muss der Reisenden selbst tragen. Das negative Testergebnis muss beim Check-In vorgelegt werden, andernfalls wird die Beförderung abgelehnt. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift droht den Fluggesellschaften ein Bußgeld. Die Regelung gilt vorerst bis 12. Mai.

Mitgeteilt wurde auch, dass Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests zertifizierter Teststellen akzeptiert werden, die höchstens 48 Stunden alt sein dürfen.

Wer positiv ist, muss im Reiseland nach den dort geltenden Vorschriften in Quarantäne. Die Kosten dafür muss er oder sie in der Regel selbst tragen. 

Neben der Testpflicht für Rückreisende ist auch die digitale Anmeldung zur Einreise nach Deutschland weiterhin notwendig.


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