Welche Folgen hat diese Ausnahmeregelung wegen der Coronavirus-Krise für Angestellte? Und worum handelt es sich beim ERTO genau?
Durch die Massnahmen des Notstands, hervorgerufen durch die Coronavirus-Krise, mussten viele Firmen ihre Aktivitäten einstellen und unweigerlich ihre Angestellten deswegen nach Hause schicken. Nicht wenige von ihnen sind dabei durch eine Regelung betroffen, die für solche Situationen existiert, dem sogenannten „Expedients de regulació temporal d’ocupació“ oder auch kurz ERTO. Wohl am ehesten mit der “Kurzarbeit” in Deutschland vergleichbar.
Eine der wohl gravierendsten Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise durch den Covid19-Virus ist zweifellos die Tatsache, dass in vielen Sektoren, bei denen es sich nicht um essenzielle Dienstleistungen handelt, nicht weitergearbeitet werden darf. Die meisten davon betroffenen Arbeitsgeber sahen sich gezwungen, ihre Arbeiter übergangsweise „zu entlassen“ und vom besagter ERTO-Regelung Gebrauch zu machen.
Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, die es der Firma erlaubt, für den Zeitraum ausserwewöhnlicher Umstände, wie es der aktuelle Notstand ist, die Arbeitsverträge aufzuheben und die Mitarbeiter arbeitslos zu melden. Einige Arbeitgeber können ihre Angestellten in Heimarbeit weiterbeschäftigen. Doch die Zahl der Firmen, die keine andere Wahl hatten, als ihre Aktivitäten vollständig einzustellen, wächst Tag für Tag.
Nissan ist eine der grösseren Firmen die zuletzt diesen Weg ging und mitteilte, einen ERTO für seine 3000 Beschäftigen zu beantragen. Genauso die Kette der Fitness-Center DIR.
In Katalonien wurden bisher 85.115 ERTO-Anträge gestellt, wovon insgesamt rund 625.000 Arbeitnehmer betroffen sind. Rund 72% davon fallen auf den Grossraum Barcelona. (Stand 07.04.)
Wer zahlt das Gehalt?
Die Regelung des ERTO vereinfacht es den Firmen, die Arbeitsverträge mit ihren Angestellten temporär aufzuheben. Dies gilt im aktuellen Fall für die Dauer des Notstand aufgrund der Coronavirus-Krise (estado de alarma). Doch es hilft vor Allem denjenigen Arbeitgebern, die keine andere Möglichkeit haben, die Zahlung der Löhne ihrer Beschäftigten zu garantieren. Durch den ERTO werden die Angestellten automatisch beim Arbeitsamt gemeldet und somit gewährleistet der Staat die Zahlungen.
Erhält man 100 % des Gehalts?
Die Zahlungen seitens des Staates, im Zusammenhang mit der Anmeldung eines ERTO garantiert nicht die 100% des Gehaltes. Vom Arbeitsamt werden in den ersten 6 Monaten lediglich 70% des Basis-Lohns gezahlt. Sollte der Notstand tatsächlich länger dauern, würden sich die Zahlungen ab dem 7. Monat auf 50% reduzieren.
Unabhängig der Zahlungen vom Arbeitsamt, gibt es Arbeitsgeber, die in dieser Situation ihrerseits freiwillig etwas dazuzahlen. In einigen Fällen kann das sogar soviel sein, dass man insgesamt die üblichen 100% erhält. (70% vom Arbeitsamt und die “restlichen” 30% vom Arbeitgeber.)
Spielt Zugehörigkeit eine Rolle?
Im Zuge der Anwendung eines ERTO erhalten alle Angestellten der betreffenden Firma die Zahlungen vom Arbeitsamt. Dabei ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht wichtig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob man generell einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte.
Werden die Konditionen des Arbeitsverhältnisses beibehalten?
Die Anwendung eines ERTO hat keinerlei Einfluss auf die Konditionen des Arbeitsvertrages. Sobald der Notstand aufgehoben wird, werden die Arbeitsverhältnisse ohne Änderungen weitergeführt.
Auch wird der Zeitraum des ERTO, währenddessen man das Gehalt vom Arbeitsamt erhält, nicht vom Anspruch auf Arbeitslosengeld angezogen, sollte man in den Monaten nach der besagten Situation entlassen werden.