Wiedereröffnung der Discotheken

Discotheken öffnen

Die Entscheidung der Reduzierung weiterer Maßnahmen muss noch von Procicat validiert werden. Aber neue Lockerungen sehen, unter anderem die Wiedereröffnung von Discotheken vor.

KATALONIEN, EUROPA PRESS. Es gibt einen Termin für die Wiedereröffnung der Discotheken und sonstiger Einrichtungen des Nachtlebens in Katalonien. Das Gesundheitsministerium hat mit dem Sektor, der aufgrund der Einschränkungen der Pandemie am längsten geschlossen war, eine Vereinbarung getroffen. Nach rund einem Jahr der Schließung darf die Nachtgastronomie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.



Diese Einigung kam zustande, nachdem Vertreter des Sektors und der Regierung bezüglich der Vorbereitungen einer Wiedereröffnung trafen. Schon zuvor hatte das spanische Gesundheitsministerium und die Autonomen Gemeinschaften vereinbart, dass die Wiedereröffnung von Discotheken regional entschieden werden dürfe. 

Der Verband der Nachtgastronomie Fecasarm ist erfreut über die Entscheidung der Generalitat, obwohl man diese bereits seit Wochen gefordert wurde. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof die Berufung gegen das Dekret der Generalitat vom 21. Mai zurückgewiesen, das die Nachtclubs geschlossen hielt.

Das Nachtleben war von den Einschränkungen am stärksten betroffen: bereits seit März letzten Jahres sind die Lokale geschlossen. In diesen 15 Monaten durften sie nur im letzten Sommer während eines Monats öffnen.

Kurz vor Sant Joan

Die Genehmigung wird einige Tage vor den Feierlichkeiten von Sant Joan, am Montag, den 21. Juni, in Kraft treten. Das letzte Wort hat dabei allerdings die regionale Katastrophenschutzorganisation Procicat.

Discos Öffnen wieder
Rund 15 Monate ohne Aktivitäten – das Nachtleben der Region (Foto: Europa Press)

Der Generalsekretär des Verbands des Sektors, Joaquim Boadas, hat bereits die Details dazu in einem TV-Interview vorweggenommen. Einrichtungen wie Discotheken und Nachtclubs werden 50% der üblichen Kapazität nutzen dürfen. Dabei müssen auf Tanzflächen zwar keine Sicherheitsabstände eingehalten, dagegen aber Maske getragen werden.

In Bezug auf die Öffnungszeiten bestätigte das Gesundheitsministerium, dass sie bis 3.30 Uhr morgens genehmigt werden. Ebenfalls wird es eine halbe Stunde Karenzzeit geben, bis alle Gäste gegangen sind. Darüber hinaus müssen die Lokale ein Verzeichnis der Gäste führen und einen Monat lang aufbewahren.

Während in Innenräumen die Hälfte der Kapazität erlaubt ist, gibt es dagegen im Freien keine Limits. Die Behörden erinnern jedoch daran, dass diese Maßnahmen entsprechend der epidemiologischen Situation jederzeit überprüft werden können.


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