In den offiziellen Mitteilungen des Staates BOE wurde am Sonntagnachmittag bereits das Dekret zur erneuten Ausnahmesituation veröffentlicht. Darauf hatte sich zuvor der Ministerrat um Pedro Sanchez geeinigt. Was der zweite Alarmzustand erlaubt erklären wir im Überblick.

Die autonomen Regionen sind die während der erneuten Ausnahmeregelung die zuständigen Behörden und auch für die Dauer verantwortlich. Ebenfalls werden die jeweiligen Regionalregierungen selbstständig entscheiden, welche Maßnahmen der zweite Alarmzustand mit sich bringt.




Wie lange dauert der Alarmzustand?

Die Regierung von Pedro Sánchez beabsichtigt, den Alarmzustand bis zum 9. Mai zu verlängern. Innerhalb von 15 Tagen, am 9. November, wird vor dem Abgeordnetenkongress eine Verlängerung beantragt. Gleichzeitig wird vorgesehen, dass die Regionalpräsidenten als delegierte Behörde die Ausgangssperre in ihrem Zuständigkeitsgebieten ändern, aufheben oder erneut verhängen können.

Die Autonomen Gemeinschaften können entscheiden, ob die nächtliche Ausgangssperre angewendet wird oder nicht.


Ausgangssperre in Katalonien


Innerhalb der nächsten 15 Tagen kann jede Regionalregierung die Ausgangssperre und andere Maßnahmen anordnen. Ebenfalls können sie die Regelung auch selbst wieder aufheben, sollte sich die Situation in einer Region verbessern.

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Reisen zwischen verschiedenen Gebieten

Auch der zweite Alarmzustand schränkt die Bewegung zwischen unterschiedlichen autonomen Regionen ein. Es kann nur in Ausnahmefällen zwischen verschiedenen Regionen gereist werden, wie zum Beispiel:

  • Unterstützung von Gesundheitszentren, Dienstleistungen und medizinischen Einrichtungen
  • berufliche, geschäftliche, institutionelle oder rechtliche          Verpflichtungen
  • Besuch von Schulen und Universitäten, einschließlich Vorschulen
  • Rückkehr zum üblichen bzw. familiären Wohnort
  • Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, Minderjähriger oder Angehöriger
  • Termine bei Finanzinstituten oder Versicherungsunternehmen
  • Erneuerung von Genehmigungen und amtlichen Unterlagen oder unvermeidbaren Verwaltungsverfahren
  • Durchführung offizieller Prüfungen oder Tests
  • Aus Gründen höherer Gewalt oder anderer Notsituationen

Welche Uhrzeiten gelten

Die Ausgangssperre wurde für den gesamten Staat festgelegt und gilt, mit Ausnahme der kanarischen Inseln, von 23 bis 6 Uhr.

Jede autonome Regierung kann diese aber je nach Notwendigkeit, ausweiten bzw. abändern. In Katalonien wurde beschlossen, dass es von 22 bis 6 Uhr morgens sein wird. Während dieser Zeit darf sich nur aus berechtigten Gründen auf der Straße aufgehalten werden. Diese sind berufliche Verpflichtungen, der Kauf von Medikamenten oder die Betreuung von Minderjährigen.

Private Treffen

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Das Dekret, mit dem der Alarmzustand deklariert wurde, beinhaltet ebenfalls die Limitierung von Aktivitäten im privaten Bereich. Bei familiären Treffen und mit Personen, mit denen man nicht zusammenlebt sind maximal 6 Personen erlaubt. Diese Regelung wurde in Katalonien bereits eingeführt.

Spezifische Maßnahmen

Spezifischere Fragen, z. B. ob es aus anderen Gründen Ausnahmen von der Ausgangssperre gibt, wie Sport treiben oder Spazierengehen mit dem Hund, werden von jeder autonomen Gemeinschaft geregelt. Der Alarmzustand legt lediglich landesweite Mindeststandards fest. Damit sind die Autonomien gesetzlich abgesichert, um die Ausgangssperre anzuwenden. Darüber hinaus gibt es ihnen auch Spielraum, um sie an die regionale Pandemie-Situation anzupassen.