Keine weitere Ausgangssperre

Keine weitere Ausgangssperre

Die Generalitat hat entschieden, die Maßnahme nicht zu verlängern. Limitierung bei Treffen wird beibehalten, aber es gibt keine weitere Ausgangssperre in Katalonien

KATALONIEN, EUROPA PRESS. Ab diesem Freitag wird in Gemeinden mit besonders hohen Inzidenzzahlen keine weitere Ausgangssperre geben. Das entschied die katalanische Regierung gemeinsam mit ProciCat, der Zivilschutzbehörde der autonomen Gemeinschaft. Somit wird diese auch in den Ortschaften, in denen sie bisher gilt auch zum Wochenende aufgehoben.

Nachdem die Justiz die Pläne der Generalitat zweimal ablehnte, kam man zu dem Entschluss, die Einschränkung der Nachtmobilität nicht zu verlängern.

Die Ausgangssperre gilt derzeit in 19 Orten, nachdem das oberste Gericht Kataloniens den Antrag zurückwies, sie auf 148 Gemeinden auszuweiten. Auch die Änderung der Kriterien, um sie zumindest in 62 Gemeinden anwenden, konnte die Richter nicht überzeugen.

Die 19 noch betroffenen Gemeinden sind: Alcarràs, Amposta, Arenys de Munt, Badia del Vallès, Balaguer, Banyoles, Calafell, Celrà und  Cervelló. Ebenfalls Gelida, Manlleu, Martorell, Montblanc, Móra d’Ebre, Palafolls, Salt, Sant Feliu de Guíxols, Sarrià de Ter und Torroella de Montgrí.

Treffen mit maximal 10 Personen und Auslastung von höchstens 70% der Kapazität

Im Gegensatz zu der nächtlichen Ausgehbeschränkung werden anderen Maßnahmen weiter gelten. Zum einen bleibt die Limitierung von höchstens 10 Personen bei familiären und gesellschaftlichen Treffen bestehen. Dabei sind nur Ausnahmen gestattet, wenn es sich um Personen handelt, die im gleichen Haushalt leben. 

Weiter in Kraft bleibt ebenfalls die Beschränkung der Teilnehmer bei kulturellen und religiösen Akten und Zeremonien. Dazu zählen unter anderem Hochzeiten, Gottesdienste und Beerdigungen. Hierbei ist eine Auslastung von maximal 70% der üblichen Kapazität erlaubt.


Die aktuellen Einschränkungen im Überblick


Die Einschränkung der Personenzahl bei sozialen Aktivitäten wie beispielsweise privaten Zusammenkünften greift direkt in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Aus diesem Grund musste das oberste Gericht auch hierzu ein Urteil fällen, was es am heutigen Donnerstag getan hat. Der von der Generalitat eingebrachte Antrag wurde am heutigen Mittwoch von der Justiz bestätigt. Die Verlängerung dieser Maßnahme tritt ab Freitag, dem 27.August in Kraft und gilt für mindestens 7 Tage.


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