Die Lage der weltweiten Coronaviruskrise macht das Reisen nicht einfacher. Dies wirkt sich ab dem 22.01. auf die Bewegung zwischen Deutschland und Spanien noch stärker aus. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie hat die Bundesregierung Spanien zum Hochrisikogebiet erklärt.


SPANIEN, DEUTSCHLAND / EUROPA PRESS / DPA. In vielen Ländern breitet sich das Coronavirus und auch dessen Mutation erneut aus. Darüber hat das Robert Koch Instituts seine Liste der Länder mit hoher Gefahr der Ansteckung mit Covid19 aktualisiert. Ab dem heutigen 22. Januar wird Spanien zum Hochrisikogebiet erklärt, also zum sogenannten Hochinzidenzgebiet.Dadurch gelten nun verschärfte Einreisebestimmungen, wenn man von dort aus nach Deutschland reist. 

Bis November letzten Jahres konnte man sich nach der Ankunft an deutschen Flughäfen noch kostenlos testen lassen. Wer jetzt aus einem solchen Gebiet einreist, „muss einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen.“


Das Testergebnis muss während der Einreise bei Aufforderung vorgelegt“, teilte ein Sprecher der Bundesregierung mit. In vielen Fällen wird dieser aber bereits vom Reiseunternehmen kontrolliert. Wie es einige unserer Leser berichteten wird das bei Flügen Richtung Spanien schon so gehandhabt. Laut der Verordnung der Bundesregierung gelten diese für alle Reisenden ab 6 Jahren. Der Zeitpunkt des Tests darf nicht älter als zwei Tage sein.

Reisende die aus anderen Risikogebieten kommen, sind verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Ergebnis vorlegen. 

Quarantäneregelung

Diese wird allerdings nicht durch die Einreiseverordnung geregelt, sondern durch die einzelnen Bundesländer selbst, basierend auf der abgestimmten Musterquarantäne-Verordnung. 

Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich:

„Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage, müssen sich Einreisende

Ausnahme besteht bei Transit

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Die Behörden raten derzeit von allen Reisen ab (Foto: Europa Press)

Die Quarantänepflicht gilt bei Durchreisen durch Deutschland nicht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass man das Land unmittelbar verlassen muss.

Die genauen Bestimmungen werden hierbei aber von den jeweiligen Bundesländern geregelt. Diese sind es auch, die die Quarantänevorschriften selbst bestimmen. Die detaillierten Informationen findet man auf den offiziellen Seiten der einzelnen Länder: 

Die deutschen Behörden raten derzeit von nicht notwendigen Reisen dringend ab. Der EU-Ratschef Charles Michelgeht dabei sogar noch weiter. Er ist der Meinung, dass „möglicherweise sogar weitergehende Beschränkungen für nicht unabdingbare Reisen notwendig sind, um des Virus zu stoppen.“

Autofahrt nach Spanien keine Alternative

Der Verkehr zwischen Frankreich und Spanien ist nach wie vor uneingeschränkt. Auch das Einreiseformular, dass bei Ankunft in Spanien verlangt wird, ist für Autofahrer bisher nicht Pflicht. Allerdings gibt es innerhalb des Landes Einschränkungen, die sich auf die Bewegung zwischen den verschiedenen autonomen Gemeinden auswirken. So lassen unter anderem die katalanischen Behörden niemanden ohne besonderen Grund ein- oder ausreisen. Genauso verhält es sich bei Reisen zwischen anderen Provinzen.

Die wenigen Ausnahmen, die eine Weiterfahrt ermöglichen sind berufliche oder medizinische Anliegen, bzw. die Pflege von Familienangehörigen. Reisen aus touristischen Gründen zählen definitiv nicht zu den Ausnahmen. Wer auf dem Weg zu seinem Hauptwohnsitz (residencia habtiual) ist, sollte unbedingt seine N.I.E. als Nachweise mit sich führen. Nach Auskunft der Behörden ist nicht sichergestellt, dass eine Meldebescheinigung des Ortsamtes bzw. des Rathauses ausreiche.

Österreich und die Schweiz

Auch von den österreichischen Behörden wurde Spanien zum Hochrisikogebiet erklärt. Dadurch ist vor der Einreise eine Online-Anmeldung obligatorisch. Außerdem herrscht eine fünftägige Quarantänepflicht. Frühestens dann kann man diese mit einem negativen Corona-Test verlassen werden. Wer von Spanien in die Schweiz einreisen will, muss zehn Tage Quarantäne einhalten. Von dieser Regelung kann man sich auch mit dem negativen Ergebnis eines PCR-Test nicht befreien.